Umweltrichtlinien

Klimaschutzgesetz und -fahrplan der Ev.-Luth. Kirche in Bayern

Bereits 2009 hat sich die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) intensiv mit den Herausforderungen des Klimawandels beschäftigt.

Die Schöpfung bewahren und die ökologischen Konsequenzen des eigenen Handelns zu messen und zu steuern waren die Triebfeder für einige Kirchengemeinden ein Umweltmanagementsystem zu etablieren und das Grüner Gockel Zertifikat zu erhalten.

Im April 2024 beschließt die Landessynode bei ihrer Frühjahrstagung in Coburg das Klimaschutzgesetz und den Klimaschutzfahrplan für die ELKB. Diese treten zum 1. Juli 2024 als verbindliche Regelung in Kraft.

Mit dem Klimaschutzgesetz wird der Weg zur Klimaneutralität der Kirchengemeinden und Einrichtungen der ELKB vorgezeichnet und zur Pflicht erhoben. Das Gesetz ist durch die folgenden wesentlichen Punkte gekennzeichnet:

Reduktion der Treibhausgas (THG)-Emission um 90% bis 2035 im Vergleich zu 2023 – Klimaneutral bis 2045

Klimaschutzfahrplan
Der Maßnahmenplan soll regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dafür reicht unter bestimmten Voraussetzungen ein Beschluss des Landeskirchenrats und des Landessynodalausschusses.

· Verbot fossiler Heizungen
Das Gesetz schreibt vor, dass fossile Heizungen bis spätestens 31. Dezember 2045 ausgetauscht sein müssen. Zulässig sind klimaverträgliche Technologien „nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik“.

· Strom nur noch aus erneuerbaren Quellen
Elektrische Energie soll in den Gebäuden künftig nur noch aus erneuerbaren Quellen stammen, und zwar am besten sofort: „Bestehende Stromlieferungsverträge sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt entsprechend umzustellen“, heißt es im Gesetz.

· Mobilität
Dienstreisen müssen künftig mit der Bahn, den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Rad oder dem E‑Auto zurückgelegt werden.

· Einkauf
Im Einkauf bekommen ökologisch zertifizierte Produkte und solche aus regionalem oder fairem Handel den Vorzug. Tierische Produkte sollen „grundsätzlich“ aus einer Haltungsform mit „möglichst hoher Stufe des Tierwohls“ stammen. Eine fleischlose Alternative ist bei Gemeinschaftsverpflegung künftig Pflicht.

· Monitoring
Alle Gemeinden und Einrichtungen müssen ihre Energiedaten im Grünen Datenkonto erfassen. Die jährliche Treibhausgasbilanz ist dann verpflichtender Teil des Jahresabschlusses.

· Finanzierung
Investitionen werden von der Landeskirche künftig nur noch gefördert, wenn die Baumaßnahmen erstens nicht gegen die Ziele des Klimaschutzgesetzes verstoßen und zweitens Gebäude betreffen, die einem Immobilienkonzept zufolge über das Jahr 2035 hinaus erhalten bleiben.

 

 

 

Das Klimaschutzgesetz der ELKB
https://umwelt-evangelisch.de/unsere-downloads?task=download.send&id=128:klimaschutzgesetz-elkb-2024&catid=18

 

 

 

 

Der Klimaschutzfahrplan der ELKB
https://umwelt-evangelisch.de/unsere-downloads?task=download.send&id=129:klimaschutzfahrplan-der-elkb&catid=18